Einsatz und Vorteile des Liechtenstein Trust

Mit einem Liechtenstein Trust können sie legal, flexibel und effizient unter Beachtung der internationalen Steuer- und Schutzabkommen nahezu alle gewünschten Zielsetzungen optimal und rechtssicher umsetzen.

Fachwissen

Die häufigsten Beweggründe für den Einsatz eines (Liechtenstein) Trusts

Die häufigsten Beweggründe sind:

  • Langfristige Sicherung von Familienvermögen
  • Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung der Vermögenssicherung (Gläubigerschutz/Anfechtungsschutz)
  • Vermögensschutz bei politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten
  • Konsolidierung von Vermögen
  • Flexible und schnelle Abänderung des Trustvertrags und des Memorandum of wishes
  • Planung von Emigration / Immigration
  • Steueroptimierung
  • Anonymität Verschwiegenheit
  • Treuhänderische Geschäftsbesorgung (z.B. wegen Marktbeschränkungen oder aus Anonymitätsgründen)
  • Treuhänderische Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit des Begünstigten
  • Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Sicherungsübereignung
  • Beeinflussung einer Erbschaft über mehrere Generationen
  • Begründung eines Vertrags zu Gunsten Dritter (im angelsächsischen Recht nur mit einem Trust möglich)
  • Philanthropie

Ausgestaltung des Liechtenstein Trust in der Praxis

Der Liechtenstein Trust kann in der Praxis ausgestaltet sein als:

  • Asset protection trust (Durch den Asset protection trust soll das Vermögen vor Gläubigern geschützt und den vorher eingesetzten Begünstigten erhalten werden).
  • Blind trust (Bei einem Blind trust sind die Begünstigten zu Beginn nicht bekannt, später können auch neue hinzukommen).
  • Complex trust (Der Treuhänder kann im Complex trust das bestehende oder neu hinzukommende Vermögen verteilen oder im Trust über ein Steuerjahr hinaus sammeln. Der Complex trust kann auch zu mildtätigen Zwecken bestehen. Der Steuerabzug für mildtätige Gaben ist in der Regel zulässig).
  • Constructive trust (Entsteht, wenn eine Person Anspruch auf ein Vermögen hat oder dieses unter bestimmten Umständen in Besitz nimmt und nach außen erkennbar wird, dass diese Person für Andere das Vermögen hält. Der Constructive trust entsteht regelmäßig ohne Trusturkunde oder letztem Willen, sondern faktisch aus den Umständen heraus. Aus dem Umstand, dass für andere Personen das Vermögen gehalten wird, ergeben sich die besonderen Verpflichtungen des Treuhänders).
  • Discretionary trusts (Der Begünstigtenkreis ist in der Trusturkunde nur umschrieben und nicht genau festgelegt. Dem Treuhänder kommt unter Umständen erhebliche Einflussnahme zu, den Kreis der Begünstigten genauer einzugrenzen oder zu erweitern).
  • Dynasty trust oder Generation-skipping trust (Familientrust, entsteht als normaler Express Trust, jedoch sind die Begünstigten nicht die Kinder des Treugebers, sondern die Enkel).
  • Express trust (Der Express trust entsteht durch die Vermögensübergabe durch den Treugeber und die Übernahme des Vermögens durch den Treuhänder. Die wichtigsten Unterformen des Express trust: Testamentary Trust, Inter Vivos Trust, Unit Trust und Purpose Trust. Gegensatz zum Express Trust sind der Resulting Trust bzw. der Constructive Trust).
  • Fixed trust (Der Kreis der Begünstigten ist genau eingegrenzt, der Treuhänder kann diesen festgelegten Kreis der Begünstigten nicht oder nur geringfügig erweitern oder eingrenzen; auch Fixed Interest Trust genannt).
  • Freezer trust (Aus dem Trust werden nur Überschüsse an die Begünstigten ausgeschüttet).
  • Grantor trust (Der Grantor trust dient überwiegend dem Interesse eines oder mehrerer Begünstigter , teilweise des Grantors /Treugebers selbst. Oftmals hat der Grantor / Treugeber ein jederzeitiges teilweises oder gänzliches Widerruf- und/oder Änderungsrecht für die Rechtsgrundlagen des Trusts, insbesondere hinsichtlich der Begünstigung aus dem Trust. Der Grantor trust ist steuerrechtlich in der Regel keine Rechtsperson (nicht selbst steuerpflichtig). Der Begriff Grantor trust wird mehrdeutig verwendet(siehe auch unten Revocable trust).
  • Hybrid trust (Der Hybrid Trust kombiniert Elemente des Fixed trust und des Discretionary Trust).
  • Inventive trust
  • Inter vivos trust oder living trust (Trust der zu Lebzeiten des Treugebers errichtet wird)
  • Irrevocable trust (Der Trust wird, mit wenigen Ausnahmen des Widerrufes, unwiderruflich errichtet).
  • Investments trust (Anleger kaufen Anteile an einem Vermögen und erhalten übertragbare Anteilsscheine und damit einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Trustvermögen. Im Unterschied zum normalen Trust wird hier das Trustvermögen von einer Vielzahl von Anlegern bereitgestellt).
  • Offshore trust (Der Offshore Trust im engen Wortsinn ist jeder Trust, welcher nach einer anderen Rechtsordnung errichtet wird, als der, welcher der Treugeber untersteht. Im weiteren Wortsinn wird als ein Offshore Trust ein solcher bezeichnet, der in einem Offshore-Finanzplatz aufgelegt wird).
  • Private trust (Begünstigte des Trusts sind genau individualisierte Personen oder eine Gruppe von Personen. Gegensatz: Public Trust).
  • Protective trust (Mit dem Protective Trust soll verhindert werden, dass Gläubiger des Begünstigten oder dieser selbst auf die ihm zustehenden Leistungen oder Ansprüche des Trusts zugreifen können).
  • Public trust oder charitable trust (Begünstigte des Trusts sind eine unbestimmte Personengruppe. Der Trust hat einen öffentlichen / wohltätigen Zweck. Erst durch die Auswahl durch den Treuhänder wird ein klagbarer Anspruch des Begünstigten gegen den Trust begründet. Gegensatz: Private Trust).
  • Resulting trust (Der Resulting Trust entsteht, wenn zwar die Vermögensübertragung auf den Treuhänder rechtswirksam zustande gekommen ist, jedoch der Trust selbst nicht errichtet werden kann oder der Trustzweck nicht mehr erreicht werden kann).
  • Revocable trust (Durch den Treuhänder / Grantor jederzeit widerrufbarer Trust – daher auch vereinfachend als Grantor-Trust bezeichnet).
  • Simple trust oder Bare trust (nur USA: Einzige Aufgabe des Treuhänders ist es, die Ansprüche der Begünstigten aus dem Trust innerhalb eines Steuerjahres zu vermitteln. Der Treuhänder verwaltet somit den Trust nur passiv. Gegensatz: Special trusts. Der Simple trust kann nicht ausschließlich zur Erfüllung mildtätiger Zwecke bestehen (siehe oben Complex trust) und darf diesbezüglich in der Regel auch keinen Steuerabzug tätigen).
  • Special trust (nur USA: Aufgabe der Treuhänder ist es aktiv den Trust zu managen. Gegensatz: Simple trust).
  • Spendthrift trust (An Stelle der Leistung aus dem Trust an den Begünstigten tritt der Spendthrift Trust, wenn ein Begünstigter unfähig ist sein Vermögen zu verwalten (z. B. bei einem Verschwender)).
  • Standby trust oder Pourover trust (Der Trust hat während der Lebzeit des Treugebers keine Funktion und das Vermögen wird erst mit dem Tod des Treugebers in den Trust übertragen).
  • Statutory trust (Der Statutory Trust entsteht von Gesetzes wegen. Beispiel: Standby trust oder Pourover trust).
  • Testamentary trust oder Will trust (Trust, der mit dem Tod des Treugebers aufgrund der Anordnung in seinem Testament oder aufgrund seines letzten Willens entsteht).
  • Unit trust (Kollektive Vermögensanlage, die Settlors sind gleichzeitig Begünstigte).
  • Voting trusts (Gemeinsame Ausübung des Stimmrechts von Aktionären durch einen Trustee zu deren Gunsten. Dabei wird das Stimmrecht auf den Trustee übertragen).
Hinweis: Die vorstehenden Trustmodelle können mehrfach und beliebig miteinander in einer Trusturkunde kombiniert werden.

Vorteile des Liechtenstein Trust gegenüber anderen Trust-Jurisdiktionen

Der Liechtenstein Trust bietet folgende Vorteile:

  • Der Liechtenstein Trust ist zeitlich nicht begrenzt und kann auf unbegrenzte Zeit errichtet werden.
  • Der Liechtenstein Trust bietet ein Höchstmaß an Flexibilität und legaler Verschwiegenheit.
  • In Liechtenstein können Trusts nach ausländischem Recht gegründet werden, wobei gleichzeitig im Außenverhältnis nur das liechtensteinische Recht anwendbar ist.
  • Der Trust kann für jeglichen Zweck abgeschlossen werden.
  • Die Bedingungen für das Treuhandverhältnis können frei gestaltet werden.
  • Das liechtensteinische Trustrecht ist international abgesichert über das Haager-Trustabkommen.
  • Der Liechtenstein Trust und die Begünstigten können sich auf die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens berufen (Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit).
  • Es gibt kein gerichtliches Nachlassverfahren oder Erbscheinverfahren über das Trustvermögen.
Hinweis: Der Liechtenstein Trust bietet ein Höchstmaß an international legaler Flexibilität, Diskretion und Vermögenssicherheit.

Ob Sie mit einem Trust letztlich aber die steuerlichen oder Verschwiegenheitsvorteile durchsetzen können, hängt mit von den Vorschriften des Landes ab, in dem der Treugeber und die Begünstigten ihren Wohnsitz haben.

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