Trust  Treuhänderschaft  Trustrecht  Liechtenstein

Bei einem Liechtenstein Trust / Treuhänderschaft übergibt der Treugeber dem Treuhänder Vermögenswerte mit der Auflage, diese in eigenem Namen den Bestimmungen der Trusturkunde (Treuhandurkunde) entsprechend zu verwalten.

Der Trust ist keine juristische Person, sondern ein Vertragsverhältnis zwischen drei Beteiligten (Treugeber, Treuhänder, Begünstigten) und hat deshalb keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Trust wurde bereits vor hundert Jahren in der liechtensteinischen Gesetzgebung verankert und ist überwiegend dem angloamerikanischen Trust nachempfunden. Im Unterschied zum angelsächsischen Recht ist ein liechtensteinischer Trust zeitlich nicht begrenzt und kann für jeden Zweck errichtet werden.

In der Praxis ist der Liechtenstein Trust ein effizientes Vehikel zur langfristigen Sicherung von Vermögen, zur Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge. Er gilt international als das flexibelste und vielseitigste Trustmodell.

Das Rechtsinstitut des Liechtenstein Trust ist international anerkannt und abgesichert. Dem Haager Trust-Übereinkommen ist Liechtenstein 2006 beigetreten. Die liechtensteinische Steuergesetzgebung erfüllt sämtliche internationalen Standards insbesondere der EU und der OECD.

Unser Rat: Verselbstständigen Sie Ihr Vermögen statt es zu vererben. Aktien und Immobilien werden einmal Teil des Nachlasses. Der Trust nicht.

Mit einem Trustvertrag nach liechtensteinischem Trustrecht lässt sich nahezu alles regeln in der Vermögensverwaltung, Vermögensnachfolgeplanung und beim Vermögensschutz.

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