Besteuerung des Trusts in Liechtenstein

Ein Trust, der nach liechtensteinischem Recht errichtet wurde oder dessen Ort der tatsächlichen Verwaltung sich in Liechtenstein befindet, unterliegt einer jährlichen pauschalen Steuer in Höhe von CHF 1.800. Es findet keine Veranlagung statt.

Nach liechtensteinischem Steuerrecht ist beim Trust immer der Treuhänder Steuersubjekt für die Vermögens- und Erwerbssteuern des Trustvermögens. Es fallen keinerlei Erwerbs-, Gewinn- oder Vermögenssteuern an. Auch die Ausschüttungen an die Begünstigten unterliegen keiner weiteren Besteuerung.

Die spezielle Steuerregelung für Trusts in Liechtenstein ist international anerkannt und akzeptiert. Sie ist EU- und OECD-konform. Liechtenstein steht weder auf einer schwarzen noch roten Liste.

Vorsicht! Je nach Ausgestaltung der Trusturkunde kann es im Wohnsitzland (Drittstaat) des Treugebers oder der Begünstigten zu negativen Steuerfolgen kommen. Vor Trusterrichtung sollten Sie einen erfahrenen Steuerberater in ihrem Wohnsitzland konsultieren.

Unser Rat: Vereinbaren Sie mit den zuständigen Behörden im Sitzland des Treugebers und der Begünstigten – soweit möglich – ein Abkommen betreffend der steuerlichen Behandlung des Trusts (Ruling).

Haben Sie Fragen zur Besteuerung des Trusts in Liechtenstein?  Unsere Steuerberater geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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