Der Liechtenstein Trust aus Schweizer Sicht

Der Trust ist im Schweizer Recht unbekannt. Ausländische Trusts sind aber zivilrechtlich anerkannt. Die steuerliche Behandlung eines Trusts ergibt sich ausschließlich aus dem Schweizer Steuerrecht und wird aufgrund fehlender Rechts- und Vermögensfähigkeit grundsätzlich als transparent behandelt. Das Trustvermögen wird immer einer hinter dem Trust stehenden Person zugeordnet, entweder dem Treugeber oder dem Begünstigten.

Fachwissen

Trustformen und deren steuerliche Qualifizierung in der Schweiz

Unterschieden wird einerseits zwischen revocable und irrevocable Trusts – und andererseits – discretionary und fixed – interest Trusts. Entscheidend ist die steuerliche Qualifizierung und der Wille und die Beweggründe des Treugebers:

Revocable Trust:  Um einen revocable Trust handelt es sich, wenn der Treugeber die wirtschaftliche Kontrolle über das Trustvermögen behält. Dies ist der Fall, wenn der Treugeber

  • bei Kapitalausschüttungen aus dem Trustvermögen begünstigt wird
  • bei Ausschüttungen von Erträgen des Trustvermögens begünstigt wird
  • das Recht hat, den Treuhänder abzuberufen und einen anderen zu ernennen
  • das Recht hat, neue Begünstigte zu begünstigen oder begünstigen zu lassen
  • das Recht hat, den Protektor zu ersetzen, welcher wiederum über Befugnisse verfügt, die einem Treuhänder gleichen
  • das Recht hat, die Trusturkunde zu ändern bzw. ändern zu lassen
  • das Recht hat, den Trust zu widerrufen oder zu liquidieren
  • das Recht hat, ein Veto bei Treuhänderentscheidungen bezüglich der Trustaktiven einzulegen

Bei revocabler Ausgestaltung wird der Trust in der Schweiz als transparent angesehen und die Vermögenswerte direkt dem Treugeber zugerechnet.

Irrevocable Trust: Um einen Irrevocable Trust handelt es sich, wenn der Treugeber das Trustvermögen unwiderruflich definitiv überträgt und keine Einflussmöglichkeiten mehr auf den Trust hat. Steuersubjekt sind damit die Begünstigten.

Discretionary/Fixed-Interest-Trust: Ein Discretionary Trust liegt vor, wenn der Treuhänder nach freiem Ermessen den Zeitpunkt und die Höhe der Zuwendung an den Begünstigten bestimmen kann.

Ein Fixed-Interest-Trust liegt vor, wenn die Begünstigten und der Zeitpunkt und Höhe der Zuwendung genau bestimmt sind. Beim Irrevocablen Fixed-Interest Trust handelt es sich ebenfalls um einen transparenten Trust mit Zurechnung des Trustvermögens an die Begünstigten.

Der Irrevocable Discretionary Trust : Bei dieser Trustform kann das Trustvermögen grundsätzlich weder dem Treugeber noch den Begünstigten zugeordnet werden (intransparent).

Nach Schweizer Rechtsverständnis kann diese Trustform aber nur dann intransparent sein, wenn der Treugeber im Zeitpunkt der Errichtung seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte. Anderenfalls wird diese Variante in der Schweiz als transparent angesehen.

Wann wird in der Schweiz ein FL-Trust verwendet?

Gründe für den Einsatz eines FL-Trust:

  • Ein Erblasser kann nach Schweizer Erbrecht seine Entscheidungen nicht delegieren, auch nicht an den Willensvollstrecker, während ein Treuhänder Ermessensentscheidungen treffen kann.
  • Im Ausland errichtete letztwillige Verfügungen werden in der Schweiz nicht ohne Weiteres anerkannt, während Trusts problemlos anerkannt sind.
  • Trusts lassen sich leichter an veränderte Lebensverhältnisse anpassen als letztwillige Verfügungen (Heirat, Scheidung, Geburt von missliebigen Kindern).
  • Eine Erbteilung ist kompliziert, teuer und langwierig (Erbschein), wohingegen eine Erbauseinandersetzung beim Trust einfach gestaltet ist.
  • Die Übertragung von Immobilien ist oft umständlich und das Vermögen zeitweise – und manchmal langfristig – ohne feste Betreuung, während Trusts Kontinuität sicherstellen.

Wann wird in der Schweiz statt eines Trusts eine Stiftung verwendet?

Wenn eine Struktur dazu dienen soll in den USA als Schutz gegen Erbschaftssteuern effizient zu sein, wird ein Trust als Vehikel gewählt.

Geht es darum, Beteiligungsgewinnsteuer in einem kontinental-europäischen Land zu vermeiden, wird eine Stiftung als Vehikel gewählt.

Wann wird statt eines FL-Trust ein Common Law Trust gewählt?

Unterschiede zwischen dem Common Law Trust und dem FL-Trust:

  • Der FL-Trust entsteht durch Vertrag, während der Common Law Trust durch einfaches Rechtsgeschäft begründet wird.
  • Der Treuhänder des Common Law Trusts erwirbt Eigentum am Treugut, während der FL-Treuhänder nur ein dingliches Verfügungs- Und Verwaltungsrecht daran hat.
  • Der FL-Trust hat keine zeitliche Begrenzung. während der Common Law Trust zeitlich begrenzt ist.
  • Der FL-Trust kann Erträge frei thesaurieren, während der Common Law Trust mit der Anhäufung von Vermögen zeitlich begrenzt ist.

Bei der Zahl der Jurisdiktion ist in der Praxis entscheidend, ob das Sitzland des Treugebers oder der Begünstigten von einer Blacklist erfasst ist.

Mitentscheidend sind im Einzelfall auch die Eigenheiten einzelner Jurisdiktionen wie z.Bsp. die Ausgestaltung der Asset protection oder die fehlende Anerkennung von ausländischen Pflichtteilen.

Beide Kriterien sind für die Schweiz bei Anwendung eines FL-Trusts von besonderer Bedeutung.

Hinweis: In Liechtenstein werden ausländische Urteile nur aus der Schweiz und Österreich vollstreckt unter Ausschluss des Bereichs Erbrecht. Gegenüber der Schweiz besteht darüber hinaus die Einschränkung, dass nur Urteile vollstreckt werden, welche am Sitz des Trusts erwirkt wurden.

Die zivilrechtliche Anerkennung des FL-Trust in der Schweiz

Zivilrechtlich werden in der Schweiz Liechtenstein Trusts grundsätzlich anerkannt, allerdings mit eherechtlichen und erbrechtlichen Einschränkungen. Die Bestimmungen des Haager Trust-Übereinkommens sind in der Schweiz anwendbares Recht.

Steuerrechtliche Anerkennung des FL-Trust in der Schweiz

Liechtenstein Trusts werden von den Kreisschreiben 20 bzw. 30 nicht erfasst. Es ist deshalb notwendig in Anlehnung an die Kreisschreiben ein Ruling bei den Steuerbehörden einzuholen.

Nach den Kreisschreiben ist weder der Trust noch der Treuhänder Steuersubjekt, sondern der Treugeber und die Begünstigten.

Die Besteuerung des Trusts hängt ab von seiner Qualifizierung als:

Revocable Trust: Trusteinkünfte und Trustvermögen werden dem Treugeber zugerechnet. Die Übertragung des Vermögens an den Treuhänder ist schenkungssteuerfrei. Ausschüttungen an den Treugeber sind steuerfrei. Ausschüttungen an die Begünstigten unterfallen der Schenkungssteuer. Bei Beendigung des Trusts fallen keine Steuern an.

Irrevocable Fixed Interest Trust: Trusteinkünfte und Trustvermögen werden dem Begünstigten zugerechnet. Beim Begünstigten wird anteilsmäßig Schenkungssteuer erhoben. Ausschüttungen an den Begünstigten aus Trustkapital und Kapitalgewinnen sind steuerfrei, andere Ausschüttungen unterstehen der Einkommenssteuer. Bei Beendigung des Trusts fallen die gleichen Steuern an wie bei Ausschüttungen.

Irrevocable Discretionary Trust: Die Vermögensübertragung ist schenkungssteuerfrei. Einkünfte und Vermögen werden dem Treugeber zugerechnet. Wenn der Treugeber den Wohnsitz im Zeitpunkt der Errichtung im Ausland hatte, können aber Einkünfte und Vermögen nicht besteuert werden. Ausschüttungen an Begünstigte sind einkommenssteuerpflichtig. Bei Beendigung des Trusts fällt keine Steuer an, außer das Kapital wird nicht an den Treugeber ausbezahlt (dann sind die Empfänger einkommenssteuerpflichtig).

Fazit: Da es keine Schweizer Trustvehikel gibt und die Schweizer Stiftungen wegen der restriktiven Gesetzeslage unattraktiv sind, muss auf Instrumente im Ausland zurückgegriffen werden. Liechtenstein bietet hier sehr flexible und liberale Lösungen.

Die Besteuerung der ausländischen Trusts in der Schweiz ist sehr komplex. Rechtssicherheit kann meist nur durch ein Ruling mit den Schweizer Steuerbehörden erlangt werden.

Haben Sie Fragen zur Einordnung des Liechtenstein Trust in der Schweiz, stehen wir Ihnen gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Eine Ersteinschätzung ist kostenfrei.

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