Liechtenstein Trust Alternativen/Abgrenzung zu Treuhand | Anstalt | Stiftung | Treuunternehmen (Trust reg)  | Englischer Trust (Angloamerikanischer Trust) | Offshore Trust

Als Alternative zum Liechtenstein Trust kommen im Einzelfall folgende Varianten zur Vermögensverwaltung, Vermögensnachfolge und Vermögensschutz infrage:

Fachwissen

Fiduziarische Treuhand     

Die fiduziarische Treuhand (auch Treuhandgeschäft oder treuhänderisches Rechtsgeschäft genannt) ist dadurch gekennzeichnet, dass es dem Treuhänder nach außen hin mehr Rechte überträgt, als er nach der Abrede mit dem Treugeber im Innenverhältnis ausüben darf.

Das Treuhandverhältnis kann den Interessen des Treuhänders (sog. eigennützige Treuhand, z.B. Sicherungsübereignung) oder den Interessen des Treugebers (sog. fremdnützige Treuhand, z.B. Verwaltungstreuhand oder Inkassozession) dienen.

Bei einem echten Treuhandverhältnis sind die Sachen oder Rechte (das Treugut) dem Treuhänder zu vollem Recht übertragen. Wirtschaftlich gehört das Treugut aber zum Vermögen des Treugebers. Der Treuhänder handelt in diesem Fall im eigenen Namen, aber jedenfalls teilweise im fremden Interesse.

Bei einem unechten Treuhandverhältnis bleibt der Treugeber Eigentümer der Sachen oder Inhaber der Rechte. Der Treuhänder ist jedoch ermächtigt, entweder im eigenen Namen über das Treugut zu verfügen oder als Vertreter des Treugebers zu handeln.

Ein Treuhandgeschäft kann offen (für jedermann erkennbar) oder verdeckt abgeschlossen werden. Auch ein verdecktes Treuhandgeschäft ist anerkannt und wirksam, es liegt vor allem kein Scheingeschäft vor, da die Rechtswirkungen gewollt sind. Etwas anderes kommt dann in Betracht, wenn die Beteiligten meinen, die Wirkungen würden auch durch ein vorgetäuschtes Geschäft eintreten, beispielsweise durch eine Übereignung zum Schein, um einen Vermögensgegenstand vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten.

Stiftung

Zur juristischen Struktur und praktischen Anwendung der Liechtensteinischen Stiftung, siehe unsere Ausführungen unter:   

Anstalt

Zur juristischen Struktur und praktischen Anwendung der Liechtensteinischen Anstalt, siehe unsere Ausführungen unter:   

Treuunternehmen (trust reg)

Zur juristischen Struktur und praktischen Anwendung des trust reg, siehe unsere Ausführungen unter:

Englischer Trust (Angloamerikanischer Trust) Common Law Trust

Die Definition des Englischen Trust entspricht jener des Haager Trust Übereinkommens.

Zur juristischen Struktur und praktischen Anwendung siehe:

Anmerkung: Die englischen Autoren / Kommentatoren und die englische Gerichtsbarkeit sind bis heute wegen der Komplexität des Trusts nicht in der Lage, eine eigene Definition des Englischen Trusts festzulegen und schließen sich letztlich der Definition des Haager Trust-Übereinkommens an.

Unterschiede zwischen dem Common Law Trust und dem FL-Trust

  • Der FL-Trust entsteht durch Vertrag, während der Common Law Trust durch einseitiges Rechtsgeschäft errichtet wird.
  • Während der Treuhänder des Common Law Trust volles Eigentum am Trustvermögen erwirbt, hat der FL-Treuhänder nur ein dingliches Verfügungs- und Verwaltungsrecht am Trustvermögen.
  • Der FL-Trust ist zeitlich unbegrenzt, während der Common Law Trust einer Begrenzung durch die rule against perpetuities unterliegt.
  • Im FL-Trust dürfen die Erträge frei angesammelt werden, während im Common Law Trust (Accumulation Trust) zeitliche Grenzen gesetzt werden.

Offshore Trust

Viele Offshore -Jurisdiktionen (Gerichtsbarkeiten) entsprechen nicht den OECD-Standards (z.Bsp. Panama, Marshall Islands, Caiman Islands, British Virgin Islands, Anguilla pp.). Diese Länder sind den internationalen Abkommen (z.Bsp. über den Informationsaustausch) nicht beigetreten.

Trusts, die nach den Gesetzen einer Offshore-Gerichtsbarkeit gegründet werden, finden im Sitzland des Treugebers meist keine juristische und steuerrechtliche Anerkennung (black lists/red lists) mit der Folge, dass das Trustvermögen weiterhin dem Treugeber zugerechnet wird. Auch im Sitzland des Begünstigten wird der Trust oft als nicht existent angesehen mit negativen Folgen für den Begünstigten.

Vorsicht bei Offshore Trusts!            Achten Sie auf die Black/Red Lists und die Financial Action Task Force (FATF) – Vorschriften, die im Sitzland des Treugebers und der Begünstigten gelten. Meist führen Offshore Trusts nicht zu den gewünschten Ergebnissen.

Hinweis:  Die Trust-Jurisdiktionen unterscheiden sich im Einzelfall oft in der Ausgestaltung des Vermögensschutzes und der Anerkennung von ausländischen Pflichtteilen.

Welche Alternativen gibt es in Ihrem konkreten Fall? Welche Trust-Jurisdiktion ist für Sie geeignet?

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